WWK Premium FondsRente 2.0 - Weil`s drauf ankommt, was drin ist in einer wirklich guten, intelligenten Vorsorge zur Sicherung der Lebensqualität

WWK-Premium-FondsRente > Zusatzinfos u. Verwendungsbeispiele

Zusatzinfos und Detailerklärungen zu wesentlichen Punkten im aktuellen Produktfolder der WWK-Premium-Fonds-Rente

Laufzeit

Das Produkt wird grundsätzlich ohne fixe Laufzeit abgeschlossen und kann bis maximal zum 85. Lebensjahr der versicherten Person bespart werden.

Danach

  • A) beginnt entweder die Rentenphase (= Regelmäßige, z. B. monatliche Auszahlungen),
  • B) kann das angesparte Guthaben übertragen werden (z. B. auf andere Familienmitglieder wie Kinder, Enkeln, etc.)
  • C) wird das angesparte Guthaben als einmalige Kapitalauszahlung genutzt bzw.
  • wird eine Kombination aus den Punkten A, B, C genutzt.

Laufzeit-Flexibilität

Der Vertrag kann auch jederzeit während der Plan-Laufzeit aufgelöst werden.
Teilentnahmen des angesparten Kapitals sind bis zu einem Mindest-Depotwert von
€ 500,00 jederzeit möglich.

Kestfreiheit

Die Erträge aus (Lebens-)Versicherungs-Verträgen mit laufender Besparung sind dann kestfrei bzw. einkommenssteuerfrei, wenn eine Mindestlaufzeit von 15 Jahren erreicht wird. Das gilt auch für Einmaleinlagen.
Versicherte Personen ab 50 Jahren aufwärts bei Eintrittsalter erreichen diese Kestfreiheit bereits nach 10 Jahren Mindestlaufzeit des Vertrags.

„Reine Einmaleinlagen“ bei Versicherungen – Steuerinfo aktuell

Die steuerliche Mindestbindefrist für „reine Einmaleinlagen“ bei
(Lebens-)Versicherungs-Verträgen beträgt:
a) bei Personen mit Eintrittsalter unter 50 Jahren 15 Jahre und
b) bei Personen mit Eintrittsalter über 50 Jahre nur mehr 10 Jahre.
Werden diese „reinen Einmaleinlagen“ bei Versicherungen vor dem Ablauf der steuerlichen Mindestbindefrist wieder behoben, dann müssen sie nachversteuert werden, sprich die bereits bezahlte Versicherungssteuer von ursprünglich 4 % wird nachträglich auf 11 % erhöht (= Nachversteuerung von 7 %).
Kapitalentnahmen (Teilrückkauf) bis zu 25 % des Einmalerlags möglich, sofern bei Vertragsabschluss vereinbart.

„Einmaleinlagen als Zuzahlung in laufend besparte Verträge (= sogenannte Ratensparer) bei Versicherungen – Steuerinfo aktuell

Werden in einen (Lebens-)Versicherungs-Vertrag mit laufender Besparung Einmaleinlagen (= Zuzahlungen) getätigt, dann kommt die „steuerliche Mindestbindefrist“ für „Reine Einmaleinlagen“ nicht zur Anwendung.
Hier sind dann nur eventuelle „vertragliche Mindestbindefristen“ seitens der Versicherungs-Gesellschaft zu beachten, (z. B. 24 Monate bei der Premium-FondsRente der WWK-Versicherung) danach kann über die ursprüngliche Einmaleinlage jederzeit wieder verfügt werden, ohne steuerliche Nachteile.

Mit dieser Konstellation können die „steuerlichen Nachteile“ von vorzeitig behobenen, „Reinen Einmaleinlagen“ bei Versicherungen übergangen werden!

Verhaltensempfehlung bei „Ansparverträgen“ mit geplanter Zuzahlung (Einmalerlag) in den ersten Laufzeitjahren

  • Keine Änderung der vereinbarten laufenden, (monatlichen) Ansparrate in den ersten 3 Laufzeitjahren.
  • Keine Prämienreduktion um mehr als 50 % oder Prämienfreistellung in den ersten 3 Laufzeitjahren.

Diese vorher angeführten Vertragsänderung führen zum Grundsatz - Der Vertrag ist im Sinne des Steuerrechts „infiziert“.

Weitere Tipps in Sachen „Steuern-Sparen“ gibt`s direkt bei Ihrem Berater

Download weiterer Unterlagen und Infobroschüren (Freier Zugang)

WWK-Premium-FondsRente Zusatzinfos und Verwendungsbeispiele

zurück | TOP | Druckansicht | PDF